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Stellungnahme LandesAstenKonferenz zu jüngsten Landtagsanfragen

on Mi., 24/01/2018 - 15:28

Stellungnahme der LandesAstenKonferenz zu jüngsten Landtagsanfragen
Die Landesastenkonferenz (LAK) verurteilt die jüngsten Versuche einzelner Landtagsfraktionen die demokratisch legitimierten Verfassten Studierendenschaften (VSen) zu deligitimieren und unsere Unterstützung von studentischem Engagement in eine extremistische Ecke zu stellen. Des Weiteren kritisieren wir die Vorhaben der Landesregierung das politische Mandat der VSen zu streichen und unser universitäres, kommunales und hochschulpolitisches Mitspracherecht zu schwächen.

Im Oktober wurden die VSen Baden-Württembergs über eine Große Landtagsanfrage (Drucksache 16/2642) mit dem Titel „Linksextremismus in BW“ der CDU-Fraktion dazu aufgefordert, Studierende in Form von konkreten Gruppennamen und Studierendenzahlen zu melden, die zur Teilnahme an den G20-Protesten aufgerufen haben sollen. Damit solle ein angeblicher Beitrag zur Bekämpfung von politischem Extremismus, vor allem im Umfeld der Hochschulen, geleistet werden.
Wir, als VSen, haben uns der Aufgabe verschrieben, studentisches Engagement zu fördern und den politischen Bildungsauftrag, der uns von der Landesregierung explizit erteilt wurde, ernst zu nehmen.
Daher verurteilen wir diese Anfrage, welche die VSen unter Generalverdacht stellt, linksextreme Vorgänge, sowie Gewalt zu unterstützen und zu dulden. Dies erweckt den Eindruck, man wolle das politische Engagement und die freie Meinungsäußerung der Studierenden delegitimieren. Beides weisen wir entschieden zurück.
Die VSen haben keine Aufsichtspflicht über die Aktivitäten einzelner Studierender und studentischer Gruppierungen, da diese eigenverantwortlich handeln. Auch eine Überwachung von Aktivitätsveränderungen bestimmter Gruppen wie von der Landtagsanfrage Drs. 16/3104 der Fraktion “Bündnis 90 / Die Grünen” die an einzelne Studierendenschaften geschickt wurde liegt nicht im Aufgabenbereich der Studierendenvertretungen. Mit ihren Anfragen haben die Fraktionen gezeigt, dass sie eine solche Kontrolle der Studierenden durch uns erwarten. Dies lehnen wir ab, da es dem Verständnis unseren ehrenamtlichen Engagements widerspricht.

Weiterhin wurde am 15.11.2017 durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine Kleine Landtagsanfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 16/2967) an die VSen weitergeleitet.
Es wurde darum gebeten Auskunft über die ideelle, finanzielle oder andersartige Unterstützung von Initiativen, autonomen Gruppen bzw. Referaten der "Verfassten Studentenschaften" [sic] Baden-Württembergs seit 2012 zu geben. Insbesondere wird nach Gruppen gefragt, die durch die VS der Universität Heidelberg gefördert wurden oder noch werden. Weiterhin möchte die AfD-Landtagsfraktion wissen, ob unter diesen Gruppen solche sind, die durch den Verfassungsschutz beobachtet werden.
Die AfD-Landtagsfraktion möchte den genauen Umfang der getätigten Unterstützung seit 2012 in tabellarischer Form erhalten sowie den Umfang der finanziellen Mittel die die VSen aus öffentlicher Hand erhalten haben. Gefordert wurden dabei „Zweck“, die „fördernde Stelle“ und der „Haushaltstitel“. Diese Informationen werden von vielen VSen bereits öffentlich auf ihren Internetseiten zur Verfügung gestellt.
Inhaltlich halten wir die Unterstützung und Förderung von studentischem Engagement zum Schutz von Minderheiten, z.B. durch die Schaffung von Schutzräumen, Austauschplattformen oder Vorträgen zur Sensibilisierung, für eine legitime Aufgabe der Studierendenvertretungen, die in vielen Fällen auch autonom von den regulären Gremien der Studierendenschaften abläuft. Beispielsweise thematisieren diese Gruppen Sexismus, Rassismus, Ausländer*innenfeindlichkeit, Trans*feindlichkeit, Behindertenfeindlichkeit und andere gruppenbezogene Menschenfeindlichkeiten. Die Anfrage möchte explizit Informationen über die Unterstützung von derartigen autonomen Referaten oder Gruppen erhalten.
Eine solche Informationsbündelung rückt diese Gruppen in den Fokus von
(rechts-) extremistischen Gruppen.

Damit kann diese Landtagsanfrage zu einer realen, physischen Bedrohung für Ausländer*innen, Frauen*, LGBTTIQ+(1), Menschen mit Behinderung oder People of Color werden. Aus diesem Grund halten wir derartige Anfragen für höchst problematisch.
Weiterhin wird hier die alltägliche Arbeit der Studierendenvertretungen abgefragt, welche durch Materialverleih, Newsletter-Formate und ggf. Projektförderung studentisches Engagement fortlaufend unterstützt. Die Mittel der VSen werden nicht willkürlich verteilt, sondern durch demokratisch legitimierte und kontrollierte Gremien.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Arbeit der VSen durch ehrenamtlich tätige Studierende ausgeführt wird. Dementsprechend erfolgt diese Arbeit neben ihrem Studium. Von diesen Ehrenamtlichen kann nicht verlangt werden die Arbeit einer Vollzeitkraft zu übernehmen, was die Zusammenstellung der Informationen aus den letzten fünf Jahren innerhalb von drei Werktage erfordern würde.
Zwar haben einige VSen Verwaltungsangestellte, diese werden allerdings durch Beiträge der Studierenden finanziert und sollen daher in ihrer Tätigkeit die VSen so unterstützen, dass die Interessen der Studierenden gefördert werden können.
Weiterhin sei angemerkt, dass die von der AfD-Landtagsfraktion angesprochene "Verfasste Studentenschaft" nach Landeshochschulgesetz (LHG) nicht existiert. Die Körperschaften des öffentlichen Rechts nennen sich "Verfasste Studierendenschaften".

In diesem Zusammenhang ist auch die aktuelle Novellierung des LHGs zu beachten. Diese sieht eine Streichung des politischen Mandats der Studierendenschaften vor. Die dadurch entstehende Rechtsunsicherheit schürt die Befürchtung, dass unsere Handlungsmöglichkeiten uns für die kulturellen, hochschulpolitischen und kommunalpolitischen Anliegen der Studierenden einzusetzen, eingeschränkt werden.
Durch diese Anfragen und die LHG Novellierung befürchten wir, dass damit der Grundstein für eine erneute Abschaffung der VSen gelegt werden soll.
Weiterhin werden die VSen als Institutionen dargestellt, die abseits der bereits existierenden Kontrollinstanzen überwacht werden müssen.

Dies erinnert an das Vorgehen der Filbinger-Regierung der 1970er, die beabsichtigten "den linksterroristischen Sumpf" an den Universitäten auszutrocknen.
Hierzu wurden die VSen enteignet, entmündigt und damit den Studierenden ein Großteil ihrer demokratischen Mitbestimmungsrechte genommen.

Diese Entwicklung wird von uns weiterhin kritisch beobachtet. Statt die Arbeit der VSen zu behindern, wünschen wir eher ein Interesse daran studentische Initiativen und Selbstverwaltung zu stärken, da diese wichtige kulturelle und politische Arbeit leisten.

Für uns gilt, dass die „Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden“, die den Studierendenschaften im LHG explizit übertragen wurde, auch zukünftig ein zentraler Aspekt unseres Handelns bleibt.

(1) LGBTTIQ+ steht für Lesbian, Gay, Bisexual, Transsexual, Transgender, Intersex & Queer and others (dt.: lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender-, intersexuelle, queere und andere Menschen)

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