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FAQ

Wer darf Anträge stellen?

Alle Mitglieder der Pädagogischen Hochschule Heidelberg sind antragsberechtigt. Eine Absprache zwischen Dozierenden und Studierenden ist gewünscht.

 

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Unter Formular findet ihr das Antragsformular mit detaillierten Erläuterungen. Je schlüssiger und ausführlicher ihr eure Anträge begründet und erklärt, desto schlüssiger ist die Entscheidungsgrundlage für den Ausschuss!

 

Was sind die Qualitätssicherungsmittel?

Im Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“, welcher die entstandene Finanzierungslücke durch den Wegfall der Studiengebühren zumindest zum Teil abdeckt, werden den Hochschulen in Baden-Württemberg ca. 280€ pro Studi/Semester zu Verfügung gestellt. Über etwa 11% dieser Gelder hat die Verfassten Studierendenschaften ein Vorschlagsrecht für Ihre jeweilige Hochschule. Das Rektorat darf diesen Vorschlag nur aus formal rechtlichen, nicht aus inhaltlichen Gründen ablehnen. Das heißt solange sich die im Vorschlag enthaltenen Verteilungen an der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums orientiert, muss das Rektorat unseren Vorschlag annehmen.

 

Was ist diese Verwaltungsvorschrift und was steht da drin?

Die Verwaltungsvorschrift regelt die Verwendung eben dieser 11,764% der Qualitätssicherungsmittel. Hauptkriterium für die Vergabe dieser Mittel ist ihre ausschließliche Verwendung zur Sicherung von Studium und Lehre, welche zusätzlich zu den hochschuleigenen Mitteln ausgegeben werden.

Grundsätzlich legt die VwV ein Stufenmodell zur Priorisierung der zu Vergebenen Maßnahmen zugrunde. Zentrale und dezentrale Ebenen sollen dabei berücksichtigt werden.

 

  1. Unmittelbare Verbesserung von Studium und Lehre. zB:
  • zusätzliche fachübergreifende Lehrangebote (durch Lehrbeauftragte oder Tutor*innen), Projekte oder Angebote wie Übungsseminare, Klausurkurse etc.
  • fachspezifische Studienprojekte (interdisziplinär) sind möglich
  • Fort- Weiterbildungsmaßnahmen für Tutor*innen 
  1. Lehr- und lernnahe Maßnahmen. zB:
  • Förderung von Einrichtungen (Bib, PC-Pools etc.) durch Personal oder Sachmittel
  • Ausstattung von (Did.) Werkstätten, Laboren etc.
  • Literatur (auch E-Books) und Tests
  • Softwareausstattung und Hilfsmittel
  • Exkursionskosten (für Studierende)
  1. Mittelbare Maßnahmen. zB:
  • studentische Beratungsmöglichkeiten

 

Wie organisiert die Verfasste Studierendenschaft (VS) die Vorschlagsfindung?

Die VS hat sich eine Ordnung zur Vergabe der QSM gegeben (siehe unten). In dieser ist vor allem geregelt, wer am Verfahren beteiligt ist und was diese für Aufgaben haben. Weil die PH über drei Fakultäten organisiert ist, spielen diese auch in diesem Verfahren eine Rolle. Alle eingehenden Anträge werden von Vertreter*innen für die Fakultäten 1-3 und die zentralen Einrichtungen (Bibliothek, ÜSB und das AVZ) geprüft und bearbeitet. Sie gehen dann in den QSM-Ausschuss, wo endgültig über die Anträge entschieden wird. Dieser legt das Antragsverfahren fest und hat die Möglichkeit langfristige Ideen über die Vergabe zu entwickeln.