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Schritt 6: Verantwortung der Antragsstellenden

Veranstaltungen:

Gelder wurden bereits genehmigt und die Verantwortung für die Finanzen (Antragsstellende) geklärt.

Die verantwortliche Person für die Finanzen:

                sammelt alle Originalbelege (Einkäufe, Fahrkarten, Rechnungen, Quittungen, …)

                … kümmert sich ggf. um Honorar- und Fahrtkostenabrechnungen.

                … kontrolliert ggf. die Einnahmen (VVK, (Abend-)Kassen, Beiträge …)

                … sammelt/schreibt ggf. Berichte (ab 500,-€)

                … rechnet nach Fälligkeit des Antragszwecks ab. (Frist: 8 Wochen)

Es lohnt sich parallel die Abrechnung zu führen.

 

Hier noch weitere Formulare, die evtl. gebraucht werden oder als Beispiel dienen könnten:

http://stupa.ph-heidelberg.net/?q=node/18