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Erstattung Komplementärbeitrag

Liebe Studis, 
 
wenn ihr im Besitz eines Schwerbehindertenausweises seid, habt ihr einen Anspruch darauf, den im Semesterbeitrag enthaltenen Betrag für das Semesterticket, sowie ab dem Wintersemester 2019/20 auch den Betrag für Nextbike, erstattet zu bekommen. 
 
Was müsst ihr tun? 
 
Auf unserer Homepage findet ihr das Antragsformular zur Erstattung des Komplementärbetrags. Füllt dieses bitte korrekt aus und fügt außerdem eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, das Beiblatt mit gültiger Wertmarke, sowie ein Zahlungsnachweis des Semesterbeitrags (ideal: Kopie des Kontoauszugs) bei. Bitte achtet darauf, dass alle benötigten Unterlagen abgegeben werden, sonst kann der Betrag nicht erstattet werden. 
Das Formular (in Originalform, Scan ist nicht ausreichend) inklusive Kopien sollte für das folgende Wintersemester bis einschließlich 31. Oktober und für das folgende Sommersemester bis einschließlich 31. April beim Studierendenparlament eingehen. Dazu könnt ihr zu den Bürozeiten persönlich im Büro (Zeppelinstr. 1) vorbeikommen, das Formular per Hauspost an das Studierendenparlament addressieren, oder auf dem normalen Postweg schicken: 
 
Studierendenparlament PH Heidelberg
Keplerstr. 87
69120 Heidelberg
 
Die Frist muss dabei unbedingt beachtet werden, danach ist eine Erstattung des Betrags nicht möglich. 
Sobald ihr die benötigten Formulare übermittelt habt und die Frist zum Einreichen der Anträge abgelaufen ist, bearbeiten wir euren Antrag. Nach ein paar Wochen (bitte habt manchmal etwas Geduld) wird euch die Haushaltsabteilung der PH den entsprechenden Betrag auf euer Konto überweisen. Im Wintersemester geschieht das etwa Mitte November, Im Sommersemester Mitte Mai. 
 
Ab dem Wintersemester 2019/20 werden folgende Beträge erstattet: 
Komplementärbeitrag Semesterticket: 35,30€
Betrag zu VRN Nextbike: 2,45€
 
Bei weiteren Fragen könnt ihr euch gerne jederzeit an den Vorstand wenden (vorstand.stupa@ph-heidelberg.net).