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Über uns

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Das Studierendenparlament als legislatives Organ beschließt über Satzungen und hat die Verfügungsgewalt über die selbständig verwalteten Finanzmittel. Außerdem ist es dafür zuständig, weitere Organe - wie das Exekutivorgan oder den Ältestenrat - zu wählen und benennt Fachreferent*innen; unter anderem für Finanzen, Politik, Außen, Kultur/Sport sowie Beratung/Soziales. Teil der Referate können alle Studierende sein.

Auch die Vollversammlung ist ein Organ der Verfassten Studierendenschaft. Daneben existieren einige Fachschaften, Hochschulgruppen und autonome Referate, die mit dem Stupa zusammenarbeiten.

Hochschulorgane: Die PH Heidelberg hat drei Fakultätsräte, die die jeweiligen Fakultäten vertreten. In jedem Fakultätsrat sitzen 4 Studierende. Im Senat sitzen 5 Studierende. Der Senat ist das höchste Organ der Hochschule.