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Schritt 6: Verantwortung der Antragsstellenden
Veranstaltungen:
Gelder wurden bereits genehmigt und die Verantwortung für die Finanzen (Antragsstellende) geklärt.
Die verantwortliche Person für die Finanzen:
… sammelt alle Originalbelege (Einkäufe, Fahrkarten, Rechnungen, Quittungen, …)
… kümmert sich ggf. um Honorar- und Fahrtkostenabrechnungen.
… kontrolliert ggf. die Einnahmen (VVK, (Abend-)Kassen, Beiträge …)
… sammelt/schreibt ggf. Berichte (ab 500,-€)
… rechnet nach Fälligkeit des Antragszwecks ab. (Frist: 8 Wochen)
Es lohnt sich parallel die Abrechnung zu führen.