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Auslandsaufenthalt in Englisch/Französisch (Lehramt 2011)
Durch eine Anfrage bei der Studiendekanin der Fakultät 2, die nun von der Prorektorin für Studium und Lehre beantwortet wurde (siehe Schreiben im Anhang), konnten folgende Erkenntnisse zu den Unklarheiten bzgl. der Verpflichtung und des Nachweises eines Auslandsaufenthalt in den Fächern Englisch und Französisch gewonnen werden.
1) Ein Auslandsaufenthalt wird in den Fächern Englisch und Französisch erwartet, ist aber nicht Teil des Studiums und damit rechtlich nicht verbindlich.
2) Es ist kein Nachweis für einen Auslandsaufenthalt erforderlich.
Das Anliegen der Anfrage war keine Erörterung der Frage über die Sinnhaftigkeit eines Auslandsaufenthalts in den jeweiligen Fächern, sondern die Prüfung der fachinternen Handhabung und der Kommunikation der vorhandenen Regelungen. Inwiefern Studierende bei einem nicht erfolgten Auslandsaufenthalt in Prüfungen des Staatsexamens benachteiligt werden können, bleibt weiter zu prüfen. Außerdem bleibt unklar, inwiefern die Unklarheiten Studierende mit Kind bzw. Studierende mit Behinderung/chronischer Krankheit tangieren.
Bei Fragen könnt ihr euch jederzeit an uns wenden.
i.A. Mirko
Referat für Beratung/Soziales
Update vom 11.11.2016: Antwortschreiben Müller-Hartmann (siehe Anhang)
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