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Bekanntmachung der Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
Gemäß §9 (1) der Studierendenparlaments- und Urabstimmungsordnung der Verfassten Studierendenschaft der PH Heidelberg gibt der Wahlausschuss hiermit die Verlängerung der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge bekannt.
Grund dafür ist, dass gemäß der Frist vom 13.06.2022 der Bekanntmachung der Wahl des Studierendenparlaments nicht genügend Wahlvorschläge mit genügend Kandidierenden eingereicht werden konnte, um alle Plätze des Studierendenparlaments zu besetzen.
Die Nachfrist gilt bis Montag, 20. Juni 2022 um 15 Uhr.
Heidelberg, den 13.06.2022
Wahlausschuss des Studierendenparlaments
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