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Stellenausschreibung für den Hochschulübergreifenden gemeinsamen Lenkungsausschuss
Hierfür wählen wir 2 Vertreter:innen (M.Ed. Sekundarstufe 1).
Auch beim hochschulübergreifenden gemeinsamen Lenkungsausschuss handelt es sich um eine neuere Kommission, der 1x im Semester tagt. Diese ist Teil der Heidelberg School of Education (HSE). Amtszeit beträgt ein Jahr.
Melde dich bis zur nächsten Sitzung am 24.11.2021!!! WIr freuen uns auf eure Bewerbungen!
Email: praesidium.stupa@ph-heidelberg.net oder sprich die Abgeordneten direkt an.
Weitere Informationen:
§ 2 Gemeinsamer Lenkungsausschuss
(1) Die Kooperationspartner verantworten den Studiengang Master of Education mit den Profillinien Lehramt Sekundarstufe I und Lehramt Gymnasium gemeinsam im Sinne von § 2 Abs. 7 der Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge des Kultusministeriums Baden-Württemberg (RahmenVO-KM).
(2) Zur Erfüllung der gemeinsamen Verantwortung bilden die Kooperationspartner einen
Gemeinsamen Lenkungsausschuss. Dieser Lenkungsausschuss berät alle zuständigen Organe und Gremien der Kooperationspartner und spricht Empfehlungen, insbesondere die einheitlichen Rahmenregelungen in Studien- und Prüfungsordnungen betreffend, aus.
Diese Beratung und Empfehlung umfasst insbesondere die gegenseitige Information bei geplanten Änderungen des Zulassungsverfahrens; die Veränderung der gemeinsam erarbeiteten curricularen Rahmenstruktur, insbesondere in Bezug auf die Verschränkungsmodule und die Veränderung der Abschlussdokumente.
Im Bereich der Qualitätssicherung und -entwicklung umfasst die Beratung und Empfehlung hinsichtlich der hochschulübergreifenden Aspekte der Studiengangebene insbesondere die Diskussion der Ergebnisse der qualitätssichernden und -entwickelnden
Maßnahmen, das Monitoring der Umsetzung qualitätssichernder und -entwickelnder Maßnahmen und die Vorbereitung von hochschulübergreifenden Teilen der Evaluationen.
Die Zuständigkeiten der Organe und Gremien der Kooperationspartner hinsichtlich der jeweiligen Profillinie bzw. der jeweiligen Fächer, insbesondere auf Ebene der Fakultäten sowie die Zuständigkeit der profillinienspezifischen Qualitätssicherung, bleiben unberührt.
(3) Dem Lenkungsausschuss gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder kraft Amtes an: die jeweiligen für Studium und Lehre zuständigen Prorektor*innen beider Hochschulen;
je lehrerbildender Fakultät der*die Studiendekan*in, der*die sich in Ausnahmefällen von einem*einer dafür bestimmten professoralen Kolleg*in aus der jeweiligen Fakultät vertreten lassen kann; die beiden geschäftsführenden Direktor*innen der HSE; die beiden Geschäftsführer*innen der HSE.
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