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Richtlinien für die Vergabe der QSM
Am vergangenen Mittwoch hat das Studierendenparlament die Ordnung der Verfassten Studierendenschaft (VS) der Pädagogischen Hochschule Heidelberg über den Gebrauch ihres Vorschlagsrechts für die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel verabschiedet (siehe Anhang).
Die Ordnung beinhaltet sämtliche Richtlinien für die kommenden semesterweisen Vergaberunden der zugewiesenen Qualitätssicherungsmittel, über die die VS bestimmt. Die Ordnung sieht einen Ausschuss und eine enge Zusammenarbeit mit den studentischen Mitglieder in den Fakultätsräten vor. Die Einsetzung und Wahl des QSM-Ausschusses sowie die Beauftragung der weiteren Mitwirkenden findet in der Stupa-Sitzung am 13. Januar 2016 statt. Dem Ausschuss gehört außerdem der Vorstand der VS an.
Aufruf zur Kandidatur für den QSM-Ausschuss (Frist: 8. Januar, Bewerbung an praesidium.stupa@ph-heidelberg.net)
Ein*e Vetreter*in für die Zentralen Einrichtungen
Aufgaben: Gemeinsam mit dem Vorstand Verantwortung für die zentralen Einrichtungen gemäß §5 Abs. 3 und Aufgaben des QSM-Ausschusses gemäß §4 Abs. 7.
Ein*e Verteter*in für Fakultät 1
Ein*e Verteter*in für Fakultät 2
Ein*e Verteter*in für Fakultät 3
Aufgaben: Verantwortung für die Vergabe der QSM innerhalb der entsprechenden Fakultät, Aufgaben des QSM-Ausschusses gemäß §4 Abs. 7. Die Vertreter*in soll studentisches Mitglied in dem entsprechenden Fakultätsrat sein!
Hintergrund:
Qualitätssicherungsmittel (QSM) dürfen nur zur Verbesserung der Qualität in Studium und Lehre eingesetzt werden. Sie werden der Hochschule vom Land zugewiesen. Die Studierenden entscheiden über deren Vergabe. Ein neues Verfahren sieht vor, dass die Verfasste Studierendenschaft einen Vorschlag beim Rektorat einreicht, der nur bei Unrechtsmäßigkeit abgelehnt werden kann. Pro Semester stehen ca. 150.000€ zur Verfügung.
Bei Fragen könnt ihr euch gerne an stupa@ph-heidelberg.net wenden.
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