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Löschung der Literatur in Stud.IP - Update

on Di., 22/11/2016 - 10:59

Liebe Studierende,
 
das Stupa möchte euch gerne auch auf diesem Weg auf ein Schreiben unseres Prorektors für Forschung, Medien und IT, Herrn Christian Spannagel, aufmerksam machen. Den gleichen Wortlaut könnt ihr auch auf der Stud.IP-Startseite nachlesen. Uns ist nochmal wichtig auf folgende Aspekte gesondert zu verweisen:
1. Die gesamte Literatur wird in Stud.IP bis 1.1.2017 gelöscht sein!
2. Weder das Rektorat noch die PH an sich sind an dieser Maßnahme schuld, sondern handeln im Sinne aller Studierenden und Dozierenden!
3. Auch auf anderen Cloudplattformen (Dropbox, Google-Cloud, OneDrive, …) ist es grundsätzlich nicht erlaubt, geschütztes Materialen hochzuladen. Bitte gründet also keine Massen-Cloud-Ordner!
4. Habt ihr in Studiengruppen selbst Literatur hochgeladen, so löscht diese bitte noch im Jahr 2016 UND ladet auch keine Literatur mehr im Jahr 2017 auf StudIP hoch!
 
Im Folgenden nun die Erklärung mit allen Einzelheiten:
 
„Liebe Studentinnen und Studenten,

im Rahmen vieler Lehrveranstaltungen werden urheberrechtlich geschützte Werke (zum Beispiel Journalartikel oder Auszüge aus Büchern) in digitaler Form an Sie weitergegeben, meist als Download auf den Lernplattformen Stud.IP und Moodle. Für diesen Download ist gem. § 52a Abs. 4 UrhG von der Hochschule eine angemessene Vergütung zu zahlen. Bislang wurde diese Vergütung als Pauschale an die VG-Wort abgeführt. Ab dem 1.1.2017 ist dies nicht mehr möglich. Stattdessen verlangt VG-Wort auf der Basis eines Rahmenvertrages mit der KMK eine Einzelabrechnung sämtlicher Downloads, die unter den Katalog des § 52a UrhG fallen.

Die LRK der Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs hat – ebenso wie die Universitäten zahlreicher Bundesländer – empfohlen, diesem Rahmenvertrag nicht beizutreten. Hintergrund ist ein nicht vertretbarer Aufwand für die Lehrenden bei der separaten Meldung und einzelnen Vergütung aller Downloads. Hinzu kommt die zwingende Angabe der Teilnehmeranzahl jeder Veranstaltung. Ein Pilotprojekt der Universität Osnabrück hat zudem gezeigt, dass mit dem Modell der Einzelvergütung die Nutzung der Möglichkeit, Dokumente in digitaler Form bereit zu stellen, stark zurückgeht. Letztlich handelt es sich um einen Rückschritt in der Digitalisierung der Hochschullehre.

Durch ein geschlossenes Vorgehen aller Hochschulen versprechen wir uns eine Änderung der Bedingungen und die Wiedereinführung der Nutzungspauschalen. Das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Heidelberg hat sich aus diesem Grund dazu entschieden, der Empfehlung der LRK zu folgen und dem Rahmenvertrag nicht beizutreten.
Leider ist daher die Weitergabe von urheberrechtlich geschützten Werken ab 01.01.2017 bis auf weiteres nicht mehr möglich.

Bitte beachten Sie die folgende Regelung für das Wintersemester 2016/2017:

* Die Weitergabe von Journalartikeln, Bücherauszügen usw. gemäß §52a UrhG darf nur noch bis 31.12.2016 erfolgen.
* Ab dem 1.1.2017 müssen alle betroffenen Dateien in den Lernplattformen wieder gelöscht werden. Wir haben die Lehrenden informiert, dass sie Ihnen alle in den Lehrveranstaltungen benötigten Dateien noch in diesem Jahr bereitstellen. Sie müssen sich alle Dateien noch im Jahr 2016 herunterladen.
* Die Lehrenden löschen alle betroffenen Dateien auf den Lernplattformen zum 1.1.2017.

Ausblick:

Es ist noch unklar, welche Wirkung die Verweigerung vieler Hochschulen haben wird. Nach aktuellem Stand ist es tatsächlich so, dass ab dem 1.1.2017 keine betroffenen Werke mehr online zur Verfügung gestellt werden können. Zukünftig wird also zunächst die Bereitstellung von urheberrechtlich geschützter Literatur in physischen Semesterapparaten die einzige mögliche Übergangslösung sein. Natürlich bleibt weiterhin die Möglichkeit der Weitergabe eigener Skripte und Foliensätze der Lehrenden in digitaler Form bestehen. Auch ist die Weitergabe von freien Materialien unkritisch, wenn die Lizenzbedingungen (zum Beispiel von Creative Commons) beachtet werden. Darüber hinaus können Lehrende Verweise auf e-Medien angeben, die über die PH-Bibliothek lizensiert sind.

Dem Rektorat ist bewusst, dass die Studierenden und die Lehrenden Leidtragende dieser Entwicklung sind. Die Entscheidung, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten, ist keine befriedigende Lösung des Problems, sondern auch Ausdruck des dringenden Wunsches und der Notwendigkeit, zu einer praxistauglichen Regelung zurückkehren zu können. Wir bedauern die Entwicklung sehr und hoffen, dass sich die Rahmenbedingungen zukünftig wieder verbessern werden.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Spannagel
Prorektor für Forschung, Medien und IT“
 
 
Viele Grüße
Euer Öffentlichkeitsreferat
i.A. Torsten Krämer

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