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Qualitätssicherungsmittel für das Sommersemester 16

on Di., 19/01/2016 - 12:53

Ab jetzt besteht wieder die Möglichkeit, das IHR Anträge auf 150.000€ stellen dürft, die Euer Studium und Lehre verbessern. Bitte beachtet hierbei das neue Vergabeverfahren. Da die Fakultäten eure Anträge zunächst priorisieren werden, bevor darüber im QSM- Ausschuss entschieden wird, müssen eure Anträge bis 

 
            Mittwoch, den 03.02.2016 an buero.stupa@ph-heidelberg.net
            
            Nur rechtzeitig eingegange Anträge werden berücksichtigt! 
 
 
Also nutzt eure Chance die Qualität eures Studiums zu verbessern! Das nicht verwendete Geld fließt zurück an das Ministerium. 
 
Weitere Informationen zu dem QSM bekommt ihr auf der hochschulöffentlichen Fachschaftskonferenz am 28.1.2016 um 18:00 Uhr im Senatssaal und auf unserer Homepage!
 
Viel Spaß beim Beantragen!
 
FAQ:
Wie funktioniert das Antragsverfahren?
Unten findet ihr drei Beispielanträge und ein Antragsformular, in welchem jede einzelne Spalte erklärt ist. Außerdem könnt ihr hier auch die Antragsformular runterladen! Je schlüssiger und ausführlicher ihr eure Anträge begründet und erklärt, desto schlüssiger ist die Entscheidungsgrundlage für den Ausschuss! 
 
 
Was sind die Qualitätssicherungsmittel?
Im Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“, welcher die entstandene Finanzierungslücke durch den Wegfall der Studiengebühren zumindest zum Teil abdeckt, werden den Hochschulen in Baden-Württemberg ca. 280€ pro Studi/Semester zu Verfügung gestellt. Über etwa 11%  dieser Gelder haben die Verfassten Studierendenschaften ein Vorschlagsrecht für Ihre jeweilige Hochschule. Das Rektorat darf diesen Vorschlag nur aus rechtlichen, nicht aus inhaltlichen Gründen ablehnen. Das heißt solange sich die im Vorschlag enthaltenen Verteilungen an der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums orientiert, muss das Rektorat unseren Vorschlag annehmen.
 
Was ist diese Verwaltungsvorschrift und was steht da drin?
Die Verwaltungsvorschrift regelt die Verwendung eben dieser 11,764% der Qualitätssicherungsmittel. Hauptkriterium für die Vergabe dieser Mittel ist ihre ausschließliche Verwendung zur Sicherung von Studium und Lehre, welche zusätzlich zu den hochschuleigenen Mitteln ausgegeben werden.
Grundsätzlich legt die VwV ein Stufenmodell zur Priorisierung der zu Vergebenen Maßnahmen zugrunde. Zentrale und dezentrale Ebenen sollen dabei berücksichtigt werden.
 
1.      Unmittelbare Verbesserung von Studium und Lehre. zB:

  •          zusätzliche fachübergreifende Lehrangebote (durch Lehrbeauftragte oder 
  •          Tutor*innen), Projekte oder Angebote wie Übungsseminare, Klausurkurse etc.
  •          auch fachspezifische Studienprojekte (interdisziplinär) sind möglich
  •          Fort- Weiterbildungsmaßnahmen für Tutor*innen 

2.      Lehr- und lernnahe Maßnahmen. zB:

  •         Förderung von Einrichtungen (Bib, PC-Pools etc.) durch Personal oder Sachmittel
  •         Ausstattung von (Did.) Werkstätten, Laboren etc.
  •         Literatur (auch E-Books) und Tests
  •         Softwareausstattung und Hilfsmittel
  •         Exkursionskosten (für Studierende)

3.      Mittelbare Maßnahmen. zB:

  •         studentische Beratungsmöglichkeiten

 
Wie organisiert die Verfasste Studierendenschaft (VS) die Vorschlagsfindung?
Die VS hat sich eine Ordnung zur Vergabe der QSM gegeben (siehe unten). In dieser ist vor allem geregelt, wer am Verfahren beteiligt ist und was diese für Aufgaben haben. Weil die PH über drei Fakultäten organisiert ist, spielen diese auch in diesem Verfahren eine Rolle. Alle eingehenden Anträge werden von Vertreter*innen für die Fakultäten 1-3 und die zentralen Einrichtungen (Bibliothek, ÜSB und das AVZ) geprüft und bearbeitet. Sie gehen dann in den QSM-Ausschuss, wo endgültig über die Anträge entschieden wird. Dieser legt das Antragsverfahren fest und hat die Möglichkeit langfristige Ideen über die Vergabe zu entwickeln.
 
 
Wer sind die Ansprechpartner*innen (z.B. bei Fragen zu Anträgen)?
 
Fakultät 1: Mirko Moll - mollm@ph-heidelberg.de
Fakultät 2: Linda Fehrs -lindafehrs@yahoo.de
Fakultät 3: Saskia Hermann - saskiamarie.hermann@gmail.com
Zentrale Einrichtungen: Hannah Mitsch - mitschh@ph-heidelberg.de
 
Allgemeine Fragen: stupa@ph-heidelberg.net

 

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