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Sonderfonds Studierende 2

on Fr., 13/11/2015 - 13:09

Liebe PH-Studierende!
 
Die Qualitätssicherungsmittel entwickeln sich weiter! Aktuell gibt es einen erneuten Sonderfonds von 74.425 Euro, auf den ihr Anträge stellen könnt!
 
Was sind das für Gelder?
Qualitätssicherungsmittel (QSM) dürfen nur zur Verbesserung der Qualität in Studium und Lehre eingesetzt. Sie werden der Hochschule vom Land zugewiesen. Die Studierenden entscheiden über deren Vergabe. Ein neues Verfahren sieht vor, dass die Verfasste Studierendenschaft einen Vorschlag beim Rektorat einreicht, der nur bei Unrechtsmäßigkeit abgelehnt werden kann. Aktuell liegen 74.425€ zur Verfügung. Diese Mittel müssen bis zum 1.5.2016 ausgegeben sein. Das Studierendenparlament hat entschieden, über diesen Betrag noch in diesem Jahr einen einmaligen Vorschlag einzureichen.
 
Über die kommenden Vergabemodalitäten, die in jedem Semester gleich sein sollen, werdet ihr bald informiert.
 
 
Was kann beantragt werden?
Das Verfahren ist vergleichbar mit dem Verfahren im Juli 2015 (Sonderfonds Studierende). 
 
Die Gelder müssen bis zum 1.5.2016 ausgegeben sein, was bedeutet, dass damit keine langfristigen Investitionen oder Finanzierungen in ferner Zukunft getätigt werden können. Da es für das kommende Semester ein separates Verfahren (Lehraufträge, langfristige Vereinbarungen) geben wird, beschränken wir uns bei diesem Verfahren auf Lehr- u. Lernmittel bzw. einmalige Investitionen.
 
Beispielsweise können nicht bewilligte Sachmittel aus dem Sonderfonds Studierende (Juli 2015) erneut beantragt werden (allerdings auf keinen Fall die alten Anträge! Bitte Richtlinien unten beachten!)
 
 
Wie stelle ich einen Antrag?
1) Setzt euch ggf. mit den Verantwortlichen der Einrichtungen in Verbindung
(im Antrag sollten die studentischen Verantwortlichen sowie die Verantwortlichen der Einrichtung sichtbar sein)
 
2) Antrag downloaden
 
3) Stellt einzelne Anträge bei mehreren Antragsgegenständen (Beispiel für einen Antragsgegenstand: "Lernmittel für die did. Werkstatt XY. Ein Antragsgegenstand ist NICHT: Buch XY für did. Werkstatt" --> Auflistung der Kosten des Antragsgegenstandes im Anhang)
 
4) Antragsgegenstand können ausschließlich Lehr- u. Lernmittel bzw. einmalige Investitionen sein (Vorsicht: Mittel müssen bis zum 1. Mai 2016 ausgegeben sein).
 
5) Antrag ausfüllen: Kostenaufstellung im Anhang, möglichst detaillierte Beschreibung
 
6) Antrag bis zum 29.11.2015 ausschließlich an buero.stupa@ph-heidelberg.net schicken (nicht per Hauspost!).
 
 
Wer bestimmt über die Vergabe?
Der Studierendenschaft soll die Möglichkeit gegeben werden, selbst zu entscheiden für was die Mittel ausgegeben werden sollen. Das Studierendenparlament richtet dazu in der Sitzung am 2.12.2015 einen Ausschuss, bestehend aus 5 Studierenden (+ Vorstand), ein, der die eingegangenen Anträge beraten wird und einen Vorschlag für die Vergabe beim Rektorat einreichen wird.
 
Wenn ihr euch in diesen Ausschuss wählen lassen wollt, meldet euch - ggf. mit Bewerbung - bis zum 27.11.2015 bei vorstand.stupa@ph-heidelberg.net.
Der Ausschuss wird am 4.12. um 10:00 bis Ende tagen und den Vorschlag ausarbeiten. Der Vorstand der Verfassten Studierendenschaft leitet den Ausschuss, ist jedoch nicht stimmberechtigt.
 
Liebe Grüße
Simon und Anni
 

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