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Bekanntmachung Beitragsordnung
Das Studierendenparlament hat am 21.10.2015 Änderungen der Beitragsordnung beschlossen, welche rückwirkend zum 01. April 2015 in Kraft treten.
Schwerbehinderte Studierende, die zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs berechtigt sind, können sich auf Antrag und gegen Nachweis die Komplementärfinanzierung (der Abend- und Wochenendregelung des RNV) erstatten lassen. Der Antrag auf Rückerstattung wird von nun an die Verfasste Studierendenschaft der PH gerichtet und muss bis Ende des Semesters, für das der Beitrag entrichtet wurde, eingereicht werden.
Wichtiger Hinweis: Für das Sommersemester 2015 können die Anträge noch bis zum 31.12.2015 gestellt werden.
Ordnung und Antragsformular sind über den Downloadbereich abrufbar.
Beitragsordnung:
http://stupa.ph-heidelberg.net/sites/default/files/Beitragsordnung_VSPHHD_2015-10-21_0.pdf
Antragsformular:
http://stupa.ph-heidelberg.net/sites/default/files/Antrag_Rueckerstattung_Komplementaerbeitrag_0.pdf
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