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Referendariat ab 2016

on Di., 19/05/2015 - 15:31

Das Studierendenparlament unterstützt die studentische Initiative an den baden-württembergischen pädagogischen Hochschulen, die sich für eine Reform der Zulassung zum Vorbereitungsdienst an Schulen der Sekundarstufe I (Haupt- Werkreal- und Realschulen) einsetzt.
Hintergrund ist eine Regelung in der neuen Prüfungsordnung für den Vorbereitungsdienst, die den Zugang zum Referendariat an weiterbildenden Schulen für Bewerber erschwert, die ihr Studium vor 2011 aufgenommen haben.
 
Bisher konnte man an den Pädagogischen Hochschulen das Verbundlehramt Grund- und Hauptschule (inkl. Werkrealschule) mit dem Schwerpunkt Grundschule (GS) oder Alternativ mit dem Schwerpunkt Hauptschule (HS) studieren. Auf Grundlage der alten Prüfungsordnung für den Vorbereitungsdienst (GHPO II 2007) war ein Wechseln vom Schwerpunkt Grundschule in den Schwerpunkt Hauptschule sogar noch im Lauf des Referendariats möglich. Die erworbene Lehrbefähigung lautete "Staatlich geprüfte Lehrerin / geprüfter Lehrer für Grund- und Hauptschulen sowie Werkrealschulen". 
 
Nach den neuen Prüfungsordnungen (GPO II 2014 bzw. WHRPO II 2014) werden Studierende mit Verbundlehramt Grund- und Hauptschule auf der Grundlage des im Studium zum Beginn des Hauptstudiums gewählten Schwerpunktes (Grund- bzw. Hauptschule) zum Vorbereitungsdienst zugelassen. Im Unterschied zur alten Prüfungsordnung lässt die neue Prüfungsordnung ein Wechseln des Schwerpunktes zum Beginn des Referendariats nicht mehr zu.
Bewerber*innen mit Schwerpunkt Grundschule werden ausschließlich zum Grundschullehramt zugelassen, Bewerber*innen mit Schwerpunkt Hauptschule werden ausschließlich zum Werkreal-, Haupt und Realschullehramt zugelassen.
 
Diese scheinbar kleine Änderung bringt mit sich erhebliche Nachteile für eine Vielzahl von Studierenden
 
Studierende mit dem Schwerpunkt Grundschule werden nur noch an Grundschulen unterrichten können, obwohl durch die Wahl des Verbundlehramtes auch der Unterricht an weiterführenden Schulen angestrebt wurde. Das wird ihre Einstellungsmöglichkeiten deutlich einschränken und sich negativ auch auf ihre Verdienstmöglichkeiten auswirken.
Bislang wurden Lehrkräfte an Haupt- und Werkrealschulen wie Grundschullehrer*innen nach A 12 besoldet. Nach den Plänen des Kultusministeriums sollen in Zukunft Lehrkräfte an weiterführenden Schulen, die entsprechend der Lehrerbildungsreform von 2011 an den Pädagogischen Hochschulen ausgebildet worden sind, einheitlich nach Besoldungsgruppe A 13 besoldet werden. Da es bei der Besoldung auf das Referendariat abgestellt wird, wird diese Regelung ab 2016 auch für GHS-Studierende mit dem Schwerpunkt Hauptschule gelten, die den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Werkreal-, Hauptschulen und Realschulen absolviert haben. Diese Möglichkeit soll jedoch Studierenden mit dem Schwerpunkt Grundschule verwehrt bleiben.
 
Betroffen sind landesweit über tausend Studierenden, viele von diesen werden ihr Referendariat voraussichtlich im Februar 2016 aufnehmen. Bei den meisten Betroffenen handelt es sich nicht um Personen, die etwas schneller hätten studieren müssen, sondern um Studierende, die aufgrund einer Weiter- bzw. Fortbildung, Krankheit, Pflege eines Familienmitglieds oder Schwangerschaft ihr Studium um wenige Semester verlängert haben. Vor allem Studierende des bilingualen Lehramtes "Europalehramt", welches zwei Semester länger dauert als das reguläre Lehramt, werden für ihre Bereitschaft, länger zu studieren deutlich bestraft. Erstens, sind sie verpflichtet in der regulären Studienzeit ein Auslandssemester zu absolvieren. Um finanzielle Unterstützung in Form eines Stipendiums zu bekommen, muss man allerdings zwei Semester im Ausland bleiben – das zweite Semester ist dann ein Urlaubssemester. Daher werden viele Europalehramtsstudierende erst im Frühjahr 2016 fertig, obwohl sie sich in der Regelstudienzeit befinden.
 
Die studentische Initiative fordert während einer Übergangszeit die Beibehaltung der Verbundlehramtsausbildung (Grund- und Hauptschule) an ausgewählten Standorten. Auch die Möglichkeit eines Wechsels von Primarstufe zu Sekundarstufe I vor Beginn des Referendariats wird als Kompromiss diskutiert. 
 
Kontakt: studierendenvertretung@ph-heidelberg.net

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